Sehr geehrte Damen und Herren, FÜR BERATUNGEN IN UNSERER AUSSTELLUNG BITTEN WIR SIE UM EINE TERMINVEREINBARUNG ! Anonyme Email-Anfragen, ohne Angabe der Wohn- /Baustellen- adresse und ohne Telefonnummer, werden nicht bearbeitet. Es grüßt Sie herzlich, Ihr Team der Firma Stephan Kohl
Sehr geehrte Damen und Herren, FÜR BERATUNGEN IN UNSERER AUSSTELLUNG BITTEN WIRSIE UM EINE TERMINVEREINBARUNG ! Anonyme Email-Anfragen, ohne Angabe der Wohn- /Baustellen-adresse und ohne Telefonnummer, werden nicht bearbeitet. Es grüßt Sie herzlich, Ihr Team der Firma Stephan Kohl 

Edelstahlschornsteine

 

Edelstahlschornsteine werden verwendet bei Neubau-, Umbau-

und bei Sanierungsmaßnahmen.

 

Doppelwandige Edelstahl-Schornsteine sparen Platz und Gewicht bei sehr geringem Montageaufwand. Diese werden meistens als sichtbares Edelstahl-

Rohr ausgeführt. Alternativ können wir sie auch in verschiedenen Oberflächen-

ausführungen liefern oder Sie erhalten Ihren Edelstahlschornstein alternativ

in allen RAL-Farben lackiert, passend zu ihrem Gebäude.


Einwandige Edelstahl-Rohre finden Verwendung bei Schornsteinsanierungen. Auch hier bieten sie klare Vorteile. Gewicht, Platzbedarf, Flexibilität, Montageaufwand, uvm. sind die klaren Gründe für den kostengünstigen Einsatz unserer verschiedenen V4A-Edelstahl-Schornsteinsysteme.

 

Als Leichtbauschornstein kann dieser auch in Maueroptik ausgeführt werden. Dabei wird ein einwandiges Edelstahl-Innenrohr verwendet, welches von einem Brandschutzschacht umschlossen ist. Die Außenmaße eines Leichtbau-schornsteines sind mit 30cm bis 40cm sehr gering.

 

Genehmigung:

 

Ein vorhandener Schornstein muß den Bestimmungen der 1. BImSchV §19 entsprechen.
Ein neu zu errichtender Schornstein muß ebenso den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV §19 entsprechen und/oder er muß gemäß VDI 3781-4 berechnet und errichtet worden sein.

 

Der Schornstein muß bei der Einreichung der Baugenehmigung für Ihren Neubau/Umbau

im Bauplan eingezeichnet sein.
 

Der Schornstein muß für feste Brennstoffe, und für eine - je nach Bauweise Ihres Hauses,

raumluftabhängige oder raumluftunabhängige Betriebsweise, zugelassen sein.


An der Außenwand nachträglich montierte Edelstahlschornsteine für feste Brennstoffe müssen der 1. BImSchV §19 und/oder der VDI 3781-4 entsprechen und sind in in

Rheinland-Pfalz bis zu einer Gesamthöhe von 10m Baugenehmigungsfrei.


Für innerhalb eines Gebäudes nachträglich zu montierende Schornsteine muß in RLP ein Bauantrag gestellt und eine Baugenehmigung eingeholt werden.
In Hessen und Baden-Württemberg erteilt der bevollmächtigte Schornsteinfegermeister im Vorfeld die Genehmigung für den Schornstein. Dies muß mindestens 10 Tage im Voraus erfolgen.


Der Schornsteindurchmesser ist abhängig von der Bauhöhe und der daran angschlossenen
Feuerstätte. Exakt zu bestimmen ist der Durchmesser nur durch eine fachliche Berechnung
nach DIN EN 13384, die wir Ihnen selbstverständlich erstellen können.
Für den Schornstein gelten derzeit folgende bauliche Bestimmungen:

 

Bitte vereinbaren Sie mit uns vor einer geplanten Neubau-, Umbau-

oder Sanierungsmaßnahme einen unverbindlichen und gemeinsamen Ortstermin, damit wir für Sie die Situation baurechtlich beurteilen und Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten können.

 

Ebenso helfen wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Erstellung des notwendigen Bauantrages.



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