FÜR BERATUNGEN IN UNSERER AUSSTELLUNG BITTEN WIR SIE UM EINE TERMINVEREINBARUNG ! Aufgrund der Menge an Anfragen kann es mehrere Tage dauern bis wir Ihren Anruf/Email beantworten können. Daher bitten wir Sie um Geduld. ANONYME Email-Anfragen, OHNE Angabe der Wohn- /Baustellen- adresse und OHNE Telefonnummer, werden NICHT BEARBEITET. Es grüßt Sie herzlich, Ihr Team der Firma Stephan Kohl
FÜR BERATUNGEN IN UNSERER AUSSTELLUNG BITTEN WIRSIE UM EINE TERMINVEREINBARUNG !  Aufgrund der Menge an Anfragen kann es mehrere Tage dauernbis wir Ihren Anruf/Email beantworten können. Daher bitten wir Sie um Geduld. ANONYME Email-Anfragen, OHNE Angabe der Wohn- /Baustellen-adresse und OHNE Telefonnummer, werden NICHT BEARBEITET. Es grüßt Sie herzlich, Ihr Team der Firma Stephan Kohl

Druckwächter für Lüftungsanlagen

 

Verbrennungsluftversorgung für die Ofenanlage

und "Raumluftunabhängigkeit"

 

Mit der Neunovellierung der DIN 1946-6 mit den Beiblättern 3+4 wurde nun endlich eine für alle
Beteiligten gültige Regelung gefunden:

Zunächst müssen Sie sich erkundigen, ob Ihre Lüftungsanlage eine Anlage ist vom "Typ F"
im Sinne von DIN 1946-6 und DIN 4719 oder nach DIN EN 13142 oder auch nach DIN 18017-3.
Ist das der Fall, dann ist Ihre Anlage "eigensicher" und überwacht sich selbst, sodaß kein
gefährlicher Unterdruck im Aufstellraum entstehen kann.

Haben Sie keine Lüftungsanlage vom "Typ F" und können diese auch nicht dahingehend ändern
oder nachrüsten, dann kann Ihr Lüftungsanlagenbauer gemäß DIN 1949-6 diesen Nachweis auch
durch eine fachliche Berechnung nach DIN 1946-6 erbringen, oder durch eine fachliche Bemessung nach DIN 1946-6.

In beiden Fällen muß der Nachweis zwingend nach DIN erfolgen. Andere Nachweisverfahren oder
Dokumentationen sind nicht erlaubt.

Mit einer solchen fachlichen Berechnung nach DIN 1946-6, Beiblatt 3 und 4 oder mit einer fachlichen Bemessung nach DIN 1946-6, Beiblatt 3 und 4 wird nachgewiesen, daß Ihre Lüftungsanlage keinen größeren Unterdruck aufbauen kann, als -8 Pascal.
Damit darf Ihre raumluftunabhängig geprüfte und raumluftunabhängig betriebene Feuerstätte ohne weitere Überwachungseinrichtung an Ihrem Schornstein betrieben werden.

Grundlage für diese Berechnung nach DIN 1946-6, Beiblatt 3 ist das Lüftungskonzept, welches jeder Lüftungsanlagenbauer VOR der Installation erstellen muß und das Inbetriebnahmeprotokoll,

welches jeder Lüftungsanlagenbauer NACH der Installation erstellen und Ihnen übergeben muß.

Kann das alles nicht erbracht oder nachgewiesen werden, dann müssen Sie zwingend einen sog.
"Luftdruckwächter" installieren. Das ist eine elektronisch gesteuerte und DIBt-geprüfte Sicherheits- einrichtung. Diese ermöglicht den gleichzeitigen Betrieb einer raumluftabhängigen oder raumluft- unabhängigen Feuerstätte und einer luftabsaugenden Lüftungsanlage.

In allen Fällen, in denen ein Luftdruckwächter notwendig ist, müssen solche mit DIBt-Prüfnummer
eingebaut werden, wie z.B. von der Fa. LEDA der Typ "LUC 2"

 

Wenn Sie nun also einen DIBt-geprüften Luftdruckwächter installieren, dann dürfen Sie
JEDEN zugelassenen Ofen- egal ob raumluftabhängig oder raumluftunabhängig-
aufstellen und betreiben.

 

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© Stephan Kohl Kamine&Kachelöfen