Zum Erreichen der Vorgaben der 1.BImSchV kann alternativ zum Austausch der Feuerstätte in bestimmten Fällen auch ein zugelassener und DIBt-geprüfter Feinstaubfilter in den Schornstein
oder in das Abgasrohr der Feuerstätte eingebaut werden.
Das sind keine Filter im klassischen Sinne, sondern elektrostatisch aufgeladene Metallrohre,
welche in den Schornstein eingebaut und unter Strom gesetzt werden, damit durch deren elektrostatische Aufladung die Staubpartikel aus dem Rauchgas gefiltert werden.
Das funktioniert bei manchen Feinstaubfiltern so gut, daß der Filter während der Betriebszeiten
in der Heizperiode regelmäßig gereinigt werden muß. Wird der Filter nicht regelmäßig gereinigt, besteht die Gefahr eines Schornsteinverschlusses!
D.h eine regelmäßige Wartung und Reinigung des Filter ist unerlässlich. Der Einbau eines solchen Feinstaub-Filters cirka € 4000 bis € 6000,00. Daher lohnt es sich in den allermeisten Fällen eher,
die Feuerstätte zu erneuern.
Alternativ gibt es auch Feinstaubfilter zum Einbau in das Rauchrohr für unter € 1000. Allerdings müssen diese Filter gemäß deren Zulassung spätestens alle DREI Jahre AUSGETAUSCHT werden!