Seit dem 22.03.2010 ist die neue Bundesimissionsschutz-
verordnung (1. BimSchV) gültig. Für holzbefeuerte Einzelraum-
feuerstätten gelten seitdem folgende Übergangsregelungen:
Alle neu zu errichtenden Feuerstätten müssen die Bundesimissionsschutz- verordnung Stufe 2 erfüllen und einen entsprechenden Herstellernachweis
zur Einhaltung der Stufe 2 mit sich führen.
Für bestehende Altanlagen gilt:
- Alle Einzelraumfeuerstätten
(Kaminöfen, Zimmeröfen, Kachelöfen, Heiz-
kamine), welche zwischen dem 01.01.1950 und dem 31.12.1994 errichtet
wurden, müsen bereits heute schon zwingend die Anforderungen der BImSchV
erfüllen.
- Feuerstätten, die nach dem 01.01.1995 aufgestellt wurden, können bis zum
31.12.2024 betrieben werden.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass Ihr Ofen
die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhält, um weiterhin
betrieben werden zu dürfen.
So schreibt es die 1.Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) vor.
Als Nachweis für die Einhaltung der Grenzwerte dient eine Hersteller- bescheinigung, die der Ofenbesitzer direkt beim Hersteller oder bei seinem Fachbetrieb erhält.
Sollte eine derartige Bescheinigung nicht zu beschaffen sein (bei älteren
Modellen liegen oftmals keine Messwerte vor), bleibt Ihnen bis zum Ablauf der Frist Zeit, um eine Imissions-Messung vom Schornsteinfeger durchführen
zu lassen, oder Ihren Heizeinsatz auszutauschen.
Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Werte eingehalten, darf die Anlage weiterhin betrieben werden.
Werden die Werte nicht eingehalten, bleiben folgende Möglichkeiten:
- Bei gemauerten Anlagen, die Nachrüstung eines zugelassenen Feinstaubfilters
in den Schornstein. (Das sind metallische Einbauteile im Schornstein, die mit
Strom versorgt werden und durch die elektrostatische Aufladung die Staub-
und Rußpartikel aus dem Rauchgas "filtern". Das funktioniert aber nur, so
lange der Filter sauber ist. D.h eine regelmäßige Wartung des Filters ist
unerlässlich. Solche Nachrüst-Filter kosten ca. € 5000-6000 inklusive
Montagekosten.
- oder besser der Austausch des Heizeinsatzes oder des Ofens, was viel mehr
Sinn macht, denn für den annähernd gleichen Betrag (der Austausch eines
Kachelofen-Heizeinsatzes kostet i.d.R. zwischen € 5500- € 7500 incl.
Montagekosten) bekommt man eine neue Feuerstätte, welche die
Emissionsgrenzwerte erfüllt, viel weniger Holz braucht, einen besseren
Wirkungsgrad hat und in vielen Fällen auch eine höhere Heizleistung besitzt.
Darüberhinaus gibt es Austausch-Heizeinsätze , welche sogar an die bestehende Zentral-Heizung angschlossen werden können, sodaß Sie beim Verfeuern von Holz ständig Ihr komplettes Haus mit Heiz- und Warmwasser versorgen können !
Alle Einzelraum-Feuerstätten, welche seit März 2015 über den Fachhandel verkauft wurden, erfüllen bereits die BImSchV Stufe 2 und dürfen über das
Jahr 2024 hinweg uneingeschränkt betrieben werden.